§ 1.0 | Blood-Out-Regelung
Im Falle eines Blood-Outs verliert die betroffene Person sämtliche Erinnerungen an interne Informationen sowie an die gesamte Zeit innerhalb der Gruppierung. Es ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder über den Blood-Out informiert sind. Ein erneuter Beitritt in dieselbe Fraktion ist nach einem Blood-Out ausgeschlossen.
§ 1.1 | Betriebe für Zivilisten
Tankstellen, Shops sowie Waschstraßen dürfen ausschließlich von Zivilisten betrieben und bespielt werden.
§ 1.2 | Urlaubsregelung für Fraktionen
Der Fraktionsleader ist verpflichtet, Urlaubsanträge für Mitglieder über ein Ticket bei der Fraktionsverwaltung einzureichen. Die Mindestdauer eines genehmigten Urlaubs beträgt 7 Tage.
§ 1.3 | Angriffe im Krieg
Ein Anwesen, eine Hood oder ein Chapter darf während eines aktiven Krieges pro Server-Restart nur einmal angegriffen werden. Alle Angriffe auf dasselbe Ziel zählen als ein Angriff. Razzien oder Baseraids sind 30 Minuten vor sowie 30 Minuten nach einem Server-Restart untersagt.
§ 1.4 | Schutz von Fraktionswerten
Das Plündern der Fraktionskasse oder des Fraktionslagers ist strikt untersagt. Bei einer Auflösung, einem Wechsel oder längerer Inaktivität ist das gesamte Inventar an die Serverleitung zu übergeben. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Fraktionsverwaltung. Verstöße können mit Charakter-Reset, Bann oder weiteren Sanktionen geahndet werden.
§ 1.5 | Off-Road-Regelung
Im Gelände oder Gebirge dürfen ausschließlich Fahrzeuge verwendet werden, die im Autohaus als „Off-Road“-Fahrzeuge gelistet sind. Eine unrealistische Nutzung, wie das Springen oder „Fliegen“ über Berge, ist untersagt.
§ 1.6 | Millionenstadtprinzip
Die Stadt gilt grundsätzlich als Millionenmetropole, unabhängig von der tatsächlichen Spieleranzahl im Umkreis. Es ist jederzeit von möglichen Zeugen und Konsequenzen auszugehen. Schusswechsel innerhalb der Stadt sind möglichst zu vermeiden. Das PD ist berechtigt, sich in Vorfälle innerhalb der Stadt einzuschalten. Gefechte sollen grundsätzlich im Bereich des Observatoriums stattfinden, sofern keine andere Option besteht.
§ 1.7 | Support bei Fraktionsfällen
Bei fraktionsbezogenen Anliegen dürfen ausschließlich der 12er sowie eine von ihm bestimmte Person den Support betreten. Diese sind dafür zuständig, Beweise und Clips zu sammeln und die Beschwerde einzureichen. Meldungen werden verpflichtend durch die Fraktionsverwaltung bearbeitet. Nach Einreichung ist eine außergerichtliche Einigung ausgeschlossen und eine Beschwerde kann nicht zurückgezogen werden. Staatsfraktionen sind von dieser Regel ausgenommen.
§ 1.8 | Sanktionen bei Fraktionswarns
1 Frakwarn = 7 Tage mit 5 Mitgliedern weniger agieren
2 Frakwarn = 7 Tage mit 10 Mitgliedern weniger agieren
3 Frakwarn = Auflösung der Fraktion
Frakwarns ohne schwerwiegendes Vergehen können IC beim Continental freigekauft werden.
§ 1.9 | Observatorium-Fights
Fraktionen sind verpflichtet, täglich mindestens einen Fight im Bereich des Observatoriums zu führen.
§ 2.0 | Korruption in staatlichen Fraktionen
Mitglieder staatlicher Organisationen dürfen keine korrupten Handlungen ausführen.
(1) Das absichtliche Löschen oder Manipulieren von Akten ist strengstens verboten.
(2) Das Arbeiten als privater Medic für Fraktionen, Gruppierungen oder Einzelpersonen ist untersagt.
(3) Das unentgeltliche Nutzen oder Ausnutzen von Dienstleistungen, insbesondere bei Tuningwerkstätten, ist nicht erlaubt.
(4) Beim Mechaniker dürfen Zahlungen ausschließlich über das offizielle Rechnungssystem erfolgen. Barzahlungen oder direkte Überweisungen sind verboten. Jede Umgehung dieser Regel wird als Regelverstoß gewertet und kann mit einem Charakter-Reset sanktioniert werden.
§ 2.1 | Verhalten von Medizinern in Gefechtssituationen
Mediziner dürfen verletzte Personen erst versorgen oder wiederbeleben, wenn eine aktive Gefechtssituation vollständig beendet ist, da der Eigenschutz oberste Priorität hat. Sollte ein Medic während eines laufenden Gefechts behandeln oder wiederbeleben, verliert dieser seinen geschützten Status und kann als aktiver Teil der Situation gewertet werden.
§ 2.2 | Zusammenarbeit staatlicher Behörden
Staatliche Behörden wie LSPD, SD oder andere Exekutivorgane dürfen miteinander kooperieren. Eine Zusammenarbeit mit nicht staatlichen Gruppierungen wird als Drittpartei gewertet und ist untersagt.
§ 2.3 | Einsatz von Luftfahrzeugen
Staatliche Organisationen dürfen pro Gefechtssituation maximal einen Helikopter einsetzen, unabhängig von der Anzahl beteiligter Parteien.
§ 2.4 | Ablauf bei Routen-Raids
Wenn eine staatliche Organisation eine Route raidet, muss der gesamte Einsatz zuerst vollständig abgeschlossen werden, bevor Festnahmen oder Transporte ins Staatsgefängnis erfolgen dürfen. Alle bewusstlosen Personen müssen zunächst gesichert und durch Mediziner vor Ort versorgt werden. Das Verlesen von Rechten, das Schreiben von Akten sowie weitere Maßnahmen können anschließend im Staatsgefängnis erfolgen. Der Transport darf mit geeigneten Einsatzfahrzeugen oder Bussen durchgeführt werden.
§ 2.5 | Begrenzung von Routen-Raids
Jede Route darf maximal einmal pro Tag durch staatliche Organisationen geraidet werden.
§ 4.0 | Familien ist es untersagt auf Iegalen Routen zu agieren und zu Arbeiten!
§ 4.1 | Pro Kampf darf nur 1 BF benutzt werden. Es dürfen keine weiteren BFs nachgeholt werden.
§ 4.2 | In Kriegen und Kämpfen dürfen NUR Vanilla Autos (Standard GTA) Fahrzeuge verwendet werden. Außerdem sind allen Staatlichenfraktionen davon ausgenommen.
§ 4.3 | Jede Fraktion darf nur mit einem Helikopter agieren und diesen nur zum Spotten benutzen oder Personen von A nach B absetzen.
§ 4.4 | Das durchbrechen einer Fahrzeug Mauer ist untersagt. Grauzonen ausnutzen ist genauso verboten.
§ 4.5 | Kriegsverträge müssen schriftlich bei der Fraktionsverwaltung eingereicht und genehmigt werden.
§ 4.6 | Konflikte können außerhalb der Route stattfinden, wobei man hier mit einem Baseraid oder einem Straßenkampf rechnen muss.
§ 4.7 | Ein Baseraid ist nur mit einem triftigen Hintergrund erlaubt. "Ihr habt einen unserer Leute Beleidigt" ist allein kein ausreichender Grund.
§ 4.8 | First Contact Regel
Der First Contact tritt ein, sobald zwei Fraktionen in einem aktiven Konflikt aufeinandertreffen und der erste Spieler getötet wird. Ab diesem Moment haben alle beteiligten Spieler beider Fraktionen maximal 30 Sekunden Zeit, um ihre Fahrzeuge zu verlassen.
Ein Verstoß gegen die First Contact Regel zieht ernsthafte Konsequenzen nach sich. Der betroffene Spieler muss eine Strafe von 150.000$ zahlen, und der Kampf gilt automatisch als verloren. Zusätzlich kann die Fraktionsverwaltung eine Fraktionswarnung aussprechen.
§ 4.9 | Der Schafter 6 (gepanzert) darf in Fights ausschließlich vom Caller alleine genutzt werden.
Steht ein Schafter 6 (gepanzert) unbesetzt herum, darf er nicht gefahren werden.
Jegliche Nutzung außerhalb eines Fights ist verboten.
Ein erneutes Besetzen des Schafter 6 (gepanzert) ist nicht gestattet.
§ 5.0 | Das Routen pushen für Zivilisten und Unternehmen ist nicht erlaubt. Sollte ein Spieler dennoch beim Routenpushen erwischt werden, kann dies zu einer Strafe führen. Beim Routenpushen darf der Dispatch an die Mediziner nicht auf oder in direkter Nähe der Route erfolgen. Man muss sich klar erkennbar von der Route und deren unmittelbarer Umgebung entfernen.
§ 5.1 | In Fights ist das schießen aus Interiors verboten!
§ 5.2 | Wenn ein Spieler während eines laufenden Fights ( auch bei z. B. durch RDM, Bug oder Disconnect) wieder aufwacht oder spawnt, darf er sich nicht aktiv am Kampf beteiligen (z. B. durch Schießen, Callen oder anderweitiges Eingreifen), solange der Fight nicht offiziell beendet ist.
§ 5.3 | Backstep ist ab sofort nicht mehr erlaubt!
Es gibt nur noch zwei Rollen im Fight:
- Masse
- Freestyler
§ 3.0 | Fraktionsgröße
Eine Bad-Fraktion darf aus maximal 25 Mitgliedern bestehen. Zusätzlich sind bis zu 3 separate Frauenplätze erlaubt. Außerdem dürfen sich maximal 5 Teammitglieder gleichzeitig in einer Fraktion befinden.
§ 3.1 | Erkennungsmerkmale von Fraktionen
Jede Fraktion ist verpflichtet, eindeutige und sichtbare Erkennungsmerkmale zu besitzen, wie z. B. gleiche Kleidung, Farben oder Accessoires. Mindestens zwei gemeinsame Merkmale sind verpflichtend, damit die Zugehörigkeit klar erkennbar ist.
§ 3.2 | Sanktionen bei Fraktionswarns
Fraktionswarns werden nach folgendem System vergeben:
1. Fraktionswarn = Dauer von 7 Tagen mit 2 Mitgliedern weniger im aktiven Geschehen
2. Fraktionswarn = Dauer von 14 Tagen mit 5 Mitgliedern weniger im aktiven Geschehen
3. Fraktionswarn = Auflösung der Fraktion
Bei einem dritten Fraktionswarn hat der Leader (12er) die Möglichkeit, gemeinsam mit zwei ausgewählten Mitgliedern im Support zu erscheinen, um Beweise vorzulegen und eine mögliche Auflösung prüfen zu lassen.
§ 3.3 | Fraktionssperre
Eine Fraktionssperre hat eine feste Dauer von 3 Tagen. Während dieser Zeit darf die Fraktion nicht aktiv am Fraktionsgeschehen teilnehmen.
§ 3.4 | Verhalten an GW-Punkten
Das dauerhafte Campen oder Blockieren von GW-Punkten ist untersagt.
§ 3.5 | Verhalten nach Kampfhandlungen
Nur Mitglieder mit Rang 11 oder Rang 12 dürfen nach einem gewonnenen Kampf Trashtalk betreiben. Alle anderen Mitglieder dürfen keinen Trashtalk äußern. Die unterlegene Fraktion hat sich entsprechend der Situation unterzuordnen und das Roleplay auszuspielen.
§ 3.6 | Forderungen bei Konflikten
Bei Konflikten, die keine Route betreffen, darf die maximale Forderung 500.000 $ betragen. Über einen offiziellen Kriegsvertrag beim Continental kann diese Summe, nach Prüfung, auf maximal 2.000.000 $ erhöht werden.
§ 3.7 | Dauer von Konflikten
Ein Konflikt darf maximal 3 Tage andauern. Sollte innerhalb dieser Zeit keine Einigung erzielt werden, muss ein offizieller Kriegsvertrag über das Continental abgeschlossen werden. Konflikte beziehen sich grundsätzlich nicht auf Routen.
§ 3.8 | Baseraids
Eine Fraktion darf pro Sonnenwende einmal einen Baseraid durchführen, sofern ein nachvollziehbarer und triftiger RP-Grund vorliegt. Bei größeren Forderungen oder besonderen Umständen ist eine vorherige Genehmigung durch das Continental erforderlich.
§ 4.0 | Fraktionssperre für Leaderschaft
Bei Auflösung einer Fraktion oder beim freiwilligen Austritt einer Fraktion erhalten die Leader automatisch eine Fraktionssperre von 4 Wochen.
§ 4.1 | Konfliktregel – Erstkontakt
Beim ersten Kontakt zwischen zwei Fraktionen im Rahmen eines Konflikts ist der sofortige Einsatz von Schusswaffen untersagt. Konflikte müssen zunächst rollenspielerisch ausgespielt werden. Gewalt darf erst eingesetzt werden, wenn eine klare Eskalation im Roleplay stattgefunden hat.
§ 4.2 | Genehmigungspflicht für Baseraids
Baseraids dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Fraktionsverwaltung erfolgen. Hierfür muss ein Ticket erstellt werden, in dem der Konfliktgrund sowie die geplante Aktion erläutert werden.
§ 4.3 | Aufbauschutz für neue Fraktionen
Neue Fraktionen erhalten einen Aufbauschutz von 72 Stunden ab offizieller Gründung. Während dieses Zeitraums dürfen sie nicht angegriffen oder in Konflikte verwickelt werden.
§ 4.4 | Pflicht zur Konfliktdokumentation
Jede Fraktion ist verpflichtet, auf ihrem Discord einen Channel zur Dokumentation von Konflikten zu führen. In diesem Channel müssen Beweise wie Clips oder Videos eingereicht werden, um den Verlauf und Grund des Konflikts nachvollziehbar zu machen. Fehlende Nachweise können zu Sanktionen führen.
§ 4.5 | Masse-gegen-Masse-Regel
Fraktionskämpfe müssen geschlossen als Gruppe geführt werden. Das Aufteilen der eigenen Fraktion oder Einzelaktionen während eines Masse-Fights sind nicht erlaubt.
§ 4.7 | Konfliktentscheidung
Konflikte werden ausschließlich über ein Best-of-3-System entschieden.
§ 4.8 | Verbot von dauerhafter Zerstörung
Aktionen mit dem Ziel, eine Fraktion dauerhaft zu zerstören oder vollständig handlungsunfähig zu machen, sind untersagt. Der Fokus liegt auf fairem und langfristigem Roleplay.
§ 4.9 | Baiting und Fight-Vermeidung
Das absichtliche Provozieren anderer Fraktionen mit anschließendem Ausweichen von Kämpfen oder wiederholtem Erzwingen von Auszahlungen ist verboten und wird mit einem Fraktionswarn bestraft.
§ 5.0 | Kampfhandlungen außerhalb der Zone
Außerhalb der vorgesehenen Gangwar-Zonen ist es unter keinen Umständen erlaubt, andere Spieler zu töten. Jegliche Kampfhandlungen müssen innerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche stattfinden.
§ 5.1 | Verhalten während und nach Gangwars
Das Provozieren anderer Fraktionen während eines aktiven Gangwars sowie nach Beendigung eines Gangwars ist strengstens untersagt.
§ 5.2 | Fahrzeugnutzung im Gangwar
Das absichtliche Anfahren, Überfahren oder Pitten von Spielern mit Fahrzeugen ist verboten und wird sanktioniert.
§ 5.3 | Konfliktübertragung
Gangwar-Fights dürfen nicht als Grundlage für weitere Konflikte außerhalb der vorgesehenen Gangwar-Systeme genutzt werden. Konflikte dürfen nicht eigenständig ins normale Roleplay übertragen oder fortgesetzt werden.
§ 5.4 | First-Contact-Regel im Gangwar
Der First Contact beginnt in dem Moment, in dem zwei Fraktionen in einem aktiven Gangwar aufeinandertreffen und der erste Spieler getötet wird. Ab diesem Zeitpunkt haben alle beteiligten Mitglieder beider Fraktionen maximal 30 Sekunden Zeit, ihre Fahrzeuge zu verlassen. Ausgenommen hiervon sind Backstep- und BF-Fahrzeuge, diese dürfen sich noch bis zu 5 Minuten weiter bewegen. Verstöße gegen diese Regel können zu Sanktionen sowie einem Fraktionswarn durch die Fraktionsverwaltung führen.